In Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge, die zwischen der Familie Waldegger (nachfolgend „Beherberger“) und einem Gast (nachfolgend „Vertragspartner“) abgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen (E-Mail) oder mündlichen (telefonischen) Anfrage des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Es wird empfohlen, Buchungen schriftlich vorzunehmen. Der Beherberger kann eine Anzahlung zur Fixierung der Buchung verlangen.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise können auf Anfrage erhalten werden und verstehen sich pro Nacht und Wohneinheit, exklusive Ortstaxe.
Die Ortstaxe wird gesondert in Rechnung gestellt und an die Gemeinde abgeführt.
Der Gesamtbetrag ist spätestens am Tag der Abreise in bar oder per vorab vereinbarter Überweisung zu entrichten.
§ 4 An- und Abreise
Die gebuchte Unterkunft steht dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Bei verspäteter Räumung kann der Beherberger eine zusätzliche Tagesmiete in Rechnung stellen.
§ 5 Stornobedingungen
Es gelten die Stornobedingungen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006):
Bis 3 Monate vor dem Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom gesamten Arrangementpreis.
Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis.
In der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 6 Haftung
Der Beherberger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, nur wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebs ereignet hat und den Beherberger oder seine Leute ein grobes Verschulden trifft.
Für eingebrachte Gegenstände haftet der Beherberger nur bis zu dem im Bundesgesetz über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer vom 16. November 1921 vorgesehenen Höchstbetrag.
Die Haftung für Wertgegenstände, Geld und Wertpapiere ist ausgeschlossen, wenn diese nicht gesondert zur Aufbewahrung übergeben wurden.
§ 7 Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Nauders sachlich zuständige Gericht.